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Die Begleithundeprüfung

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Teil A der Begleithundeprüfung findet auf einem Übungsplatz oder im freien Gelände statt  (80 Punkte)

 
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit  (Punktzahl wird verdoppelt = 20 Punkte)

Der Hundeführer geht mit seinem Hund 40 m in gerader Linie hin und zurück. Der Hund muß mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken oder rechten Seite des HF bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Zuerst geht man auf der Geraden im gewöhnlichen, dann im langsamen und dann im Laufschritt. Im gewöhnlichen Schritt muß man mindestens einmal rechts abbiegen, einmal links abbiegen und eine Wendung zeigen. Wenn man losgeht, beim Wechsel der Gangart "schnell, langsam, gewöhnlich" und bei einer Richtungsänderung "links, rechts, Wende" darf der Hundeführer ein Kommando geben. Während der gewöhnlichen Gangart muss der HF min. 2x stehenbleiben. Der Hund hat sich in diesem Fall zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens lose durchhängen.

Ist das geschafft, geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mind. sechs  Personen. Der HF muß in der Gruppe vor einer Person halten, wobei sich der Hund setzen muß, währenddessen der HF die Person begrüßt. Die Gruppe hat sich möglichst durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind punktmindernd.

2. Freifolgen (Punktzahl wird verdoppelt = 20 Punkte)

Nun wird die gleiche Übung ohne Leine gearbeitet - in umgekehrter Reihenfolge, da die Personengruppe noch wartet. Der Hund wird also auf Anordnung des Richters in der Grundstellung abgeleint. Die Leine muss aus dem Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens bei einer Person stehen zu bleiben, wobei sich der Hund wieder zu setzen hat. Die Personengruppe darf nun gehen und die Übung wird fortgesetzt mit der Freifolge - 40 m gerade Linie, gewöhnlicher, langsamer und Laufschritt, Richtungsänderungen usw. wie oben unter Punkt 1 beschrieben, nur eben alles ohne Leine.

3. Hinsetzen und Sitzenbleiben in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach Aufforderung durch den Richter hat sich der Hund auf einmaliges Kommando schnell zu setzen, wobei der Hundeführer seine Gangart nicht verlangsamt sondern zügig weitergeht, ohne sich zu dem Hund umzudrehen. Nach ca. 20 m bleibt der HF stehen und dreht sich zu seinem Hund um. Der Hund darf sich nicht hinlegen, aufstehen oder dem HF folgen. Das gibt Punktabzug. Auf Anweisung des Richters ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart muss der Hund direkt zu seinem HF kommen und hat sich dicht vor diesen zu setzen. Auf ein Kommando hat sich der Hund dann neben den HF in Grundposition zu begeben.

4. Ablegen und Liegenbleiben (10 Punkte)

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Auf Anweisung des Richters hat der HF dem Hund ein Platzkommando zu geben ohne dabei stehen zu bleiben. Der Hund hat sich schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht der HF ca. 30 m weiter, dreht sich dann um und bleibt dort ca. 1 Minute stehen; kehrt dann auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an der geführten Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters darf der Hund in die Sitzposition gebracht werden. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando gibt Punktabzug.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund zu dem vom Richter angewiesenen Bereich. Der HF legt seinen Hund ab, ohne die Leine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40 m vom Hund weg und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet stehen. Eine Gruppe von mindestens drei Passanten und einer Auftragsperson mit einem angeleinten Hund (kein Raufer), geht auf den HF zu (die minimale Entfernung beider Hunde darf 20 m nicht unterschreiten), begrüßt diesen und entfernt sich sodann gemeinsam mit dem HF aus dem Sichtbereich des Hundes. Nach einer Minute kehrt der HF auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters hat sich der Hund dann in die Sitzposition zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft. Entfernt sich der Hund mehr als 3 Hundelängen vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Eine Nullrunde bedeutet, der Hund ist durch die Prüfung gefallen, egal wie die anderen Aufgaben bewältigt wurden.

6. Bringen eines weichen Gegenstandes (10 Punkte)

Der HF steht in der Grundstellung mit seinem unangeleinten Hund. In einer Entfernung von ca. 5 m neben dem Hund steht der Richter mit dem vom HF mitgebrachten Dummy. Der Richter wirft den Gegenstand mit einem Geräusch ca. 15 m in gerader Linie. Der Hund darf natürlich nicht einspringen, sondern muß brav neben dem HF sitzen bleiben (sonst Punktabzug). Auf Anweisung des Richters gibt der HF dem Hund ein Kommando zum apportieren. Der Hund soll in schneller, freudiger Gangart in gerader Linie zum Dummy laufen, das Dummy ohne zusätzliches Kommando aufnehmen und sofort zum HF mit dem Dummy zurückkehren. Beim HF angekommen, sollte sich der Hund nach Möglichkeit vorsetzen und erst auf ein Kommando das Dummy in die Hand des HF abgeben. Auf ein weiteres Kommando hat sich der Hund wieder in die Grundstellung zu begeben.

7. Schussfestigkeit

Die Schussfestigkeit des Hundes wird nicht benotet. Es wird lediglich festgestellt, ob ein Hund schussscheu ist. Schussscheue Hunde
können die Prüfung nicht bestehen. Auf Schussfestigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse werden in einer Entfernung von 30 - 50 m vom Hund abgegeben und zwar zwei Schüsse Kaliber 9 mm - Schreckschuss. Der Hund ist hierbei nicht angeleint. Sucht der Hund Schutz beim Führer und erholt sich nicht in angemessener Zeit, ist ihm Schussscheue zu bescheinigen. läuft der Hund auf den Schuss weg, ist er von der weiteren Prüfung auszuschließen.

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Bewertung der Prüfung

Mit mindestens 41 Punkten (das sind 51 % der Punkte) ist die Prüfung bestanden. Sollte auch nur eine Übung mit null (0) Punkten bewertet werden, so kann die Prüfung nicht bestanden werden.

41 - 55 Punkte  befriedigend,  56 - 66 Punkte  gut,  67 - 74 Punkte  sehr gut  und   75 - 80 Punkte vorzüglich

Die Verkehrssicherheitsprüfung kann nur nach erfolgreicher Teilnahme und mit mindestens 70 % (56 Punkte) der zu erreichenden
Punkte in der Begleithundeprüfung (Teil A) abgelegt werden. Ein Hund, der nur aufgrund von Schussscheue Teil A nicht bestehen konnte, wird zu Teil B zugelassen. Die Verkehrssicherheitsprüfung (Teil B) wird nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

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Teil B der Begleithundeprüfung ist die Verkehrssicherheitsprüfung

1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr

Auf Anweisung der Richters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der
Richter folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig und freudig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF eine Kehrtwendung, geht auf den nachfolgenden Richter zu, bleibt stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.

2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen

Auf Anweisung des Richters bewegt sich der HF mit seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf Kommando zu setzen, beim zweiten Mal erhält der Hund ein "Platz" Kommando, worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten (vorbeifahrende Züge, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahn, LKW-Verkehr). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe, Marktplätze usw.)

3. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten allein gelassenen Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren.

Auf Anweisung des Richters begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält
der HF auf Anweisung des Richters und befestigt die Führerleine an einem Zaun oder dergleichen. Der HF begibt sich dann für zwei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 5 m am Prüfungshund vorbei. Der allein gelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshandlung (starkes Ziehen und Zerren an der Leine, ausdauerndes Bellen) passieren lassen.

4. Gehorsamsüberprüfung im Verkehr

An geeigneter Stelle (wo auch das Ableinen eines Hundes möglich ist) soll der HF auf Anweisung des Richters seinen Hund ableinen und lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkungen laufen. Auf Anweisung des Richters ruft der HF dann seinen Hund mit Namen und Hörzeichen zu sich heran und leint ihn an. Der Hund soll schnell zum HF zurückkehren und sich willig anleinen lassen. Ein zwei- bis dreimaliges Hörzeichen ist erlaubt. Ob der Hund sich nach der Rückkehr zum HF zum Anleinen vor diesen setzt oder er stehend angeleint wird, bleibt dem HF überlassen

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Meine Zusammenfassung d. Begleithundeprüfung soll nur einen kleinen Überblick verschaffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: Januar 2008