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Teil A der Begleithundeprüfung findet auf einem
Übungsplatz oder im freien Gelände statt (80
Punkte)
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit
(Punktzahl wird verdoppelt = 20 Punkte)
Der Hundeführer geht mit seinem
Hund 40 m in gerader Linie hin und zurück. Der
Hund muß mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der
linken oder rechten Seite des HF bleiben, er darf nicht
vor, nach oder seitlich laufen. Zuerst geht man auf der
Geraden im gewöhnlichen, dann im langsamen und dann im
Laufschritt. Im gewöhnlichen Schritt muß man mindestens
einmal rechts abbiegen, einmal links abbiegen und eine Wendung zeigen. Wenn
man losgeht, beim Wechsel der Gangart "schnell, langsam,
gewöhnlich" und bei einer Richtungsänderung "links,
rechts, Wende" darf der Hundeführer ein Kommando
geben. Während der gewöhnlichen Gangart muss der HF
min. 2x stehenbleiben. Der Hund hat sich in diesem Fall
zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht
verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits
sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während
des Führens lose durchhängen.
Ist das geschafft,
geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mind.
sechs Personen. Der HF muß in der Gruppe vor einer
Person halten, wobei sich der Hund setzen muß,
währenddessen der HF die Person begrüßt. Die Gruppe hat sich
möglichst durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben,
Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie
zögerndes
Verharren des HF bei den Wendungen sind punktmindernd.
2. Freifolgen (Punktzahl wird
verdoppelt = 20 Punkte)
Nun wird die gleiche Übung ohne
Leine gearbeitet - in umgekehrter Reihenfolge, da die
Personengruppe noch wartet. Der Hund wird also auf
Anordnung des Richters in der Grundstellung abgeleint. Die Leine muss
aus dem Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der HF
begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder
in die Personengruppe, um
dort mindestens bei einer Person stehen zu bleiben,
wobei sich der Hund wieder zu setzen hat. Die
Personengruppe darf nun gehen und die Übung wird
fortgesetzt mit der Freifolge - 40 m gerade Linie,
gewöhnlicher, langsamer und Laufschritt,
Richtungsänderungen usw. wie oben unter Punkt 1
beschrieben, nur eben alles ohne Leine.
3. Hinsetzen und Sitzenbleiben
in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Von der Grundstellung aus geht der
HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus.
Nach Aufforderung durch den Richter hat sich der Hund
auf einmaliges Kommando schnell zu setzen, wobei der
Hundeführer seine Gangart nicht verlangsamt sondern
zügig weitergeht, ohne sich zu dem Hund umzudrehen. Nach
ca. 20 m bleibt der HF stehen und dreht sich zu seinem
Hund um. Der Hund darf sich nicht hinlegen, aufstehen
oder dem HF
folgen. Das gibt Punktabzug. Auf Anweisung des Richters
ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller
Gangart muss der Hund direkt zu seinem HF kommen und hat
sich dicht vor diesen zu setzen. Auf ein Kommando hat
sich der Hund dann neben den HF in Grundposition zu
begeben.
4. Ablegen und Liegenbleiben
(10 Punkte)
Von der Grundstellung aus geht der
HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Auf
Anweisung des Richters hat der HF dem Hund ein
Platzkommando zu geben ohne dabei stehen zu bleiben. Der
Hund hat sich schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne
Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht
der HF ca. 30 m weiter, dreht sich dann um und bleibt
dort ca. 1 Minute stehen; kehrt dann auf Anweisung des
Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an der
geführten Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung
des Richters darf der Hund in die Sitzposition gebracht
werden. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen
nach Rückkehr ohne Kommando gibt Punktabzug.
5. Ablegen des Hundes unter
Ablenkung (10 Punkte)
Von der Grundstellung aus geht der
HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund zu dem vom
Richter angewiesenen Bereich. Der HF legt seinen Hund
ab, ohne die Leine oder sonst einen Gegenstand bei ihm
zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF
etwa 40 m vom Hund weg und bleibt mit dem Rücken zum
Hund gewendet stehen. Eine Gruppe von mindestens drei
Passanten und einer Auftragsperson mit einem angeleinten
Hund (kein Raufer), geht auf den HF zu (die minimale
Entfernung beider Hunde darf 20 m nicht unterschreiten),
begrüßt diesen und entfernt sich sodann gemeinsam mit
dem HF aus dem Sichtbereich des Hundes. Nach einer
Minute kehrt der HF auf Anweisung des Richters zu seinem
Hund zurück und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein.
Erst auf Anweisung des Richters hat sich der Hund dann
in die Sitzposition zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen,
dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando
sind fehlerhaft. Entfernt sich der Hund mehr als 3
Hundelängen vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0
Punkten zu bewerten. Eine Nullrunde bedeutet, der Hund
ist durch die Prüfung gefallen, egal wie die anderen
Aufgaben bewältigt wurden.
6. Bringen eines weichen
Gegenstandes (10 Punkte)
Der HF steht in der Grundstellung
mit seinem unangeleinten Hund. In einer Entfernung von
ca. 5 m neben dem Hund steht der Richter mit dem vom HF
mitgebrachten Dummy. Der Richter
wirft den Gegenstand mit einem Geräusch ca. 15 m in
gerader Linie. Der Hund darf natürlich nicht
einspringen, sondern muß brav neben dem HF sitzen
bleiben (sonst Punktabzug). Auf Anweisung des Richters gibt der HF dem Hund
ein Kommando zum apportieren. Der Hund soll in
schneller, freudiger Gangart in gerader Linie zum Dummy
laufen, das Dummy ohne zusätzliches Kommando aufnehmen
und sofort zum HF mit dem Dummy zurückkehren. Beim HF
angekommen, sollte sich der Hund nach Möglichkeit
vorsetzen und erst auf ein Kommando das Dummy in die
Hand des HF abgeben. Auf ein weiteres Kommando hat sich
der Hund wieder in die Grundstellung zu begeben.
7. Schussfestigkeit
Die Schussfestigkeit des Hundes
wird nicht benotet. Es wird lediglich festgestellt, ob
ein Hund schussscheu ist. Schussscheue Hunde
können die Prüfung nicht bestehen. Auf Schussfestigkeit
muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse werden
in einer Entfernung von 30 - 50 m vom Hund abgegeben und
zwar zwei Schüsse Kaliber 9 mm - Schreckschuss. Der Hund
ist hierbei nicht angeleint. Sucht der Hund Schutz beim
Führer und erholt sich nicht in angemessener Zeit, ist
ihm Schussscheue zu bescheinigen. läuft der Hund auf den
Schuss weg, ist er von der weiteren Prüfung
auszuschließen.
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Bewertung der Prüfung
Mit mindestens 41 Punkten (das
sind 51 % der Punkte) ist die Prüfung bestanden. Sollte
auch nur eine Übung mit null (0) Punkten bewertet werden, so kann
die Prüfung nicht bestanden werden.
41 - 55 Punkte befriedigend,
56 - 66
Punkte gut, 67 - 74 Punkte sehr
gut und 75 - 80 Punkte vorzüglich
Die Verkehrssicherheitsprüfung
kann nur nach erfolgreicher Teilnahme und mit
mindestens 70 % (56 Punkte) der zu erreichenden
Punkte in der Begleithundeprüfung (Teil A)
abgelegt werden. Ein Hund, der nur aufgrund von
Schussscheue Teil A nicht bestehen konnte, wird zu Teil
B zugelassen. Die Verkehrssicherheitsprüfung (Teil B)
wird nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden"
bewertet.
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Teil B der Begleithundeprüfung ist die
Verkehrssicherheitsprüfung
1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf Anweisung der
Richters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der
Richter folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der
Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender
Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend -
willig und freudig folgen. Dem Fußgänger- und
Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig
verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden
Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit
später überholt den HF ein dicht von hinten
vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem
Radweg. Das Vorbeifahren hat so zu
erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und
vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird
Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF eine
Kehrtwendung, geht auf den nachfolgenden Richter zu,
bleibt stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält
sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder
sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.
2. Verhalten des
Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf Anweisung des
Richters bewegt sich der HF mit seinem angeleinten Hund
inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der HF hat
zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat
sich der Hund auf Kommando zu setzen, beim zweiten Mal
erhält der Hund ein "Platz" Kommando, worauf er sich
schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat. Innerhalb
dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle
mit starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten
(vorbeifahrende Züge, Durchschreiten einer Unter- oder
Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahn, LKW-Verkehr).
Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei
außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam,
willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete
Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze,
Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe, Marktplätze usw.)
3. Verhalten des
kurzfristig im Verkehr angeleinten allein gelassenen
Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren.
Auf Anweisung des
Richters begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg
einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält
der HF auf Anweisung des Richters und befestigt die
Führerleine an einem Zaun oder dergleichen.
Der HF begibt sich dann
für zwei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft
oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen
oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein
Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in
einer seitlichen Entfernung von etwa 5 m am Prüfungshund
vorbei. Der allein gelassene Hund soll sich während der
Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbei geführten
Hund (keine Raufer verwenden) soll er ohne
Angriffshandlung (starkes Ziehen und Zerren an der
Leine, ausdauerndes Bellen) passieren lassen.
4. Gehorsamsüberprüfung im Verkehr
An geeigneter Stelle
(wo auch das Ableinen eines Hundes möglich ist) soll der HF auf Anweisung des Richters seinen
Hund ableinen und
lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkungen laufen.
Auf Anweisung des Richters ruft der HF dann seinen
Hund mit Namen und Hörzeichen zu sich heran und leint
ihn an. Der Hund soll schnell zum HF zurückkehren und
sich willig anleinen lassen. Ein zwei- bis dreimaliges
Hörzeichen ist erlaubt. Ob der Hund sich nach der
Rückkehr zum HF zum Anleinen vor diesen setzt oder er
stehend angeleint wird, bleibt dem HF überlassen
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Meine Zusammenfassung d.
Begleithundeprüfung soll nur einen kleinen Überblick verschaffen
und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Januar 2008